17.06.19, 08:00 Uhr
DRV drängt zur Vorbereitung auf neue EU-Richtlinie
Spätestens zum 14. September wird auch in Deutschland die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz

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Spätestens zum 14. September wird auch in Deutschland die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, kurz PSD2, in Kraft treten. Laut DRV kommen dann auf die Branche Veränderungen bei der Bezahlung von Reisebuchungen zu. Zum Beispiel müssen die Kunden die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel, insbesondere Kreditkarten, über die Strong Customer Authentification (SCA) freigeben.
„Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird ein Kraftakt für die gesamte Branche, da sie neben technischen Änderungen auch den Zahlungsprozess nachhaltig verändert“, mahnt Michael Althoff, Projektleiter einer DRV-Expertengruppe, die verschiedene Varianten zur Umsetzung der neuen Richtlinie erarbeitet. Ob die Umsetzung gelinge, hänge aber nicht nur von den beteiligten Reisemittlern, Veranstaltern und Leistungsträgern ab, sondern insbesondere auch von den Kreditkarten-Ausgabestellen. Einer Erhebung von Mastercard aus dem Februar zufolge gibt es Bedenken, dass alle im deutschen Markt vertretenen Kartenausgabestellen die Vorgaben rechtzeitig umsetzen können.
Auch im Bereich IATA-Linienflug sieht der DRV noch Handlungsbedarf. Die IATA habe ohne Rücksprache einseitig festgelegt, dass die Einholung der SCA nicht über die Airlines, sondern durch die Reisevertriebsstellen zu erfolgen habe. Bedenken bestehen aus Verbandssicht zudem angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung im deutschen Markt erst für Oktober 2019 vorgesehen sei, während die PSD2 bis 14. September umgesetzt sein müsse. Zudem unterstützt die IATA nach eigenen Aussagen dann lediglich auf 3D Secure 1.0 basierende Authentifizierungsverfahren, während die deutsche Kreditkartenwirtschaft bereits seit April die für die SCA entwickelte neue Version 3D Secure 2.x umsetzen muss.
Entwarnung gibt es dagegen bei der Anwendung von SEPA-Lastschriften. Nachdem laut Europäischer Bankenaufsicht auch diese Zahlungsart SCA-pflichtig sein soll, hat die deutsche Bankenaufsicht BAFIN kürzlich bekanntgegeben, dass die in der Touristik weit verbreiteten klassischen SEPA-Basismandate davon nicht betroffen seien. Diese Regelung gilt ausschließlich für Banken, die dem Geltungsbereich der BAFIN unterliegen.
„Wenn unsere Branche rechtzeitig mit den Vorbereitungen fertig sein will, sind in den verbleibenden rund drei Monaten gewaltige Kraftanstrengungen aller Partner - vom Reisemittler über Veranstalter und Leistungsträger bis hin zu den Zahlungsdienstleistern und Kreditkarten-Ausgabestellen - erforderlich“, mahnt Althoff. Anderenfalls drohten gerade im Online-Verkauf erhebliche Einbrüche. Bis Ende Juni will der DRV eine Aktualisierung seines im vergangenen September veröffentlichten Prozessmodells mit Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften im Mitgliederbereich seiner Website veröffentlichen.

